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Beweissicherung im Bauwesen

Fotografische Bestandsaufnahme

Bei innerstädtischen Baumaß­nahmen können Schäden an Gebäuden und Bauwerken infolge von Er­schütterungen durch Verdichtungs­arbeiten, Baustellen­maschinen oder Eingriffen ins Grund­wasser auftreten. Nicht selten führen Anlieger alte Schäden auf die aktuelle Bau­maß­nahme zurück, obwohl es sich erfahrungs­gemäß oftmals um einen alten Schaden handelt.

Insbesondere vor Abbruch­maßnahmen, innerörtlichen Kanal- und Straßenbau­arbeiten sowie allgemein vor erschütterungs­intensiven Arbeiten und größeren Eingriffen ins Grund­wasser sollte daher eine Beweis­sicherung der angrenzenden Gebäude und Bauwerke durch­geführt werden. Schon vorher vorhandene Gebäude­schäden werden mit einer Zustand­serfassung der Bauwerke vor Beginn der Baumaßnahme erfasst und dokumentiert, sodass ungerecht­fertigte Schadens­ersatz­forderungen abgewendet werden können.

Im Rahmen der Beweis­sicherung werden Bauwerke, Einfriedungen, Ober­flächen, etc. durch digitale Fotos und Beschreibungen dokumentiert. Es erfolgt eine Detail­aufnahme von bereits bestehenden Schäden mit z.B. Riss­lehren. Die Foto­dokumentation beschränkt sich nicht nur auf bestehende Schäden, sondern beinhaltet generell alle relevanten Flächen an Bauwerken oder Ober­flächen, die einen geringen Abstand zur Bau­maßnahme aufweisen. Die abschließende Dokumentation umfasst in der Regel eine kurze tabellarische Beschreibung der Bebauung mit der Angabe von ggf. vorhandenen Schäden. Die digitalen Foto­aufnahmen werden auf einen Daten­träger (CD-ROM, DVD) gespeichert und der Dokumentation beigefügt.

Im Bedarfsfall werden Gipsmarken oder Riss­monitore in Anlehnung an DIN 4123 angebracht, sowie Er­schütterungs­messungen nach DIN 4150 oder Setzungs­beobachtungen nach DIN 4107 in das Beweis­sicherungs­verfahren integriert. Im Bereich der Er­schütterungs­messung arbeiten wir mit dem Ingenieur­büro Schütz zusammen.

Nach Erfordernis können Empfehlungen und Hinweise zum Bauablauf bzw. zur Auswahl der Bau­maschinen (Verdichtungs­geräte, etc.) abgegeben werden.

Weiterhin gehören die Beurteilung der Schäden und die Gruppierung nach möglichen Schadens­ursachen zum Leistungs­umfang (siehe Bau­grund­unter­suchung).